Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Was tun bei Unfall, Gebrechlichkeit im Alter oder bei Krankheit? Es gibt Situationen, in denen die Menschen nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung, die Kündigung ihrer Wohnung oder über ihr Vermögen bestimmen können. Angehörige dürfen ohne Bevollmächtigung nicht stellvertretend entscheiden. Ärzte müssen Entscheidungen treffen, Gerichte müssen ohne Bevollmächtigten einen rechtlichen Betreuer bestellen.
Der Angehörige darf entscheiden, wenn die Wünsche des Betroffenen rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung schriftlich festgehalten worden sind.
Die Vereinsbetreuerin Frau Hanne Weißenberg informiert über die wichtigsten Aspekte einer derartigen Verfügung.
Wir informieren hier, sobald der nächste Termin feststeht.
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Beratung zu Betreuung und Vorsorgevollmacht
Zu allen Fragen der rechtlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht finden in der Gemeinde Odenthal jeweils am ersten Donnerstag im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr Beratungstermine statt.
Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Ort: Rathaus Odenthal, Trauzimmer, Altenberger Domstraße
Beratungstermine finden nach Vereinbarung ebenfalls in Bergisch Gladbach und Overath statt.
Auf Wunsch kann gerne ein Termin im eigenen Zuhause vereinbart werden.
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Betreuertreff
In einem kleinen Kreis von Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten werden Probleme und Erfahrungen in der rechtlichen Betreuung und der Ausübung der Vollmacht besprochen und Fragen werden beantwortet.
Wir informieren hier, sobald der nächste Termin feststeht.
Das Thema wird noch bekannt gegeben.
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An jedem Montag wird beim ASB-Betreuungsverein in Bergisch Gladbach in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr eine Sprechstunde für ehrenamtliche Betreuer/innen und Bevollmächtigte angeboten.
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